Auszug aus den Statuten bezüglich Mitgliedschaft
Aufnahme (Art. 5)
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Gegen einen ablehnenden Entscheid kann innert 20 Tagen nach Bekanntgabe der Abweisung an die Generalversammlung rekurriert werden. Diese entscheidet endgültig. Für Hotels ist die Mitgliedschaft an die gleichzeitige Mitgliedschaft beim Zürcher Hotelier Verein geknüpft.
Ende der Mitgliedschaft (Art. 6)
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Löschung der Firma oder Ausschluss. Die Mitgliedschaft kann nur auf Jahresende gekündigt werden, und zwar schriftlich und unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Sein Entscheid ist endgültig und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.