Schiff, Zürichsee

Der Nationalfeiertag der Schweiz ist am 1. August. Er ist seit 1891 ein gesetzlich festgelegter Feiertag. Die meisten Arbeitnehmer:innen haben an diesem Tag also frei und verbringen den Tag im Kreise der Familie oder umgeben von Bekannten. Gemeinsam wird grilliert, entspannt und am Abend ein funkelndes Spektakel aus vielen kleinen privaten Feuerwerken bestaunt – auf ein offizielles 1.-August-Feuerwerk verzichtet die Stadt.

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