Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zürich Tourismus
I. Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Zürich Tourismus als Anbieter:in / Veranstalter:in
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kundschaft und Zürich Tourismus (Verein mit Sitz in 8001 Zürich, Gessnerallee 3, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürichs unter der Nr. CHF 105.846.358) über Leistungen, bezüglich welcher Zürich Tourismus selbst als Anbieter:in / Veranstalter:in auftritt (z.B. Stadtführungen, Verkauf von Merchandising-Artikeln von Zürich Tourismus, Shopping-Begleitung, Zürich Card). Diese AGB müssen im Zeitpunkt der Bestellung durch die Kundschaft akzeptiert werden. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer III geregelt.
2. Zürich Tourismus als Vermittler:in Leistungen Dritter
Vermittelt Zürich Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Stadtrundfahrten, Ausflüge, Tickets für Events, durch das Convention Bureau), kommt der Vertrag zwischen jeweiligen Dritten und der Kundschaft zustande. Dritte werden auf der Webseite von Zürich Tourismus aufgeführt. Eine blosse Vermittlung durch Zürich Tourismus liegt auch dann vor, wenn die gesamte Abwicklung des Bestellvorgangs durch Zürich Tourismus durchgeführt wird. In jedem Fall gelten bei einer Vermittlung die allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweiliger Dritter, die bei den Angeboten ausdrücklich als Vertragspartner:innen erwähnt werden. Zürich Tourismus vermittelt nicht bei Streitfällen zwischen Kundschaft und jeweiligen Dritten. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer IV geregelt.
II. Webseiten und Apps von Zürich Tourismus
1. Inhalt der Webseiten und Apps von Zürich Tourismus
Zürich Tourismus betreibt die Webseite www.zuerich.com, die dazugehörigen Sub-Seiten (nachfolgend: «Webseite») sowie die Zürich City Guide App (nachfolgend: «App»). Auf dieser Webseite und App werden eigene Leistungen (vgl. nachfolgend Ziffer III) angeboten. Zudem bietet Zürich Tourismus Dritten die Möglichkeit, auf der Webseite eigene Leistungen anzubieten (vgl. nachfolgend Ziffer IV).
2. Datenverbindung
Zürich Tourismus schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System der Webseiten-Besuchenden und dem Übergabepunkt (d.h. der Schnittstelle des von Zürich Tourismus betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen).
3. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss für Inhalte
Sämtliche Inhalte der Webseiten und Apps von Zürich Tourismus dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Zürich Tourismus bemüht sich sicherzustellen, dass die Inhalte korrekt, aktuell und fehlerfrei sind sowie keine Rechte Dritter verletzen. Sollte aus der Nutzung der Webseiten oder der Apps ein Schaden entstehen, der keine Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit ist, haftet Zürich Tourismus nur für Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit.
4. Betriebszeiten und Verfügbarkeit
Die Betriebszeiten der Webseiten und Apps sind grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Webseiten und die Apps sind ein kostenfreies Angebot und werden unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erbracht. Zürich Tourismus ist bemüht, den Nutzenden die Webseiten und die Apps ohne Störungen zur Verfügung zu stellen. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder andere Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Zürich Tourismus schuldet daher nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseiten und der Apps. Ereignen sich etwaige Störungen, entstehen daraus keine Entschädigungsansprüche der Nutzenden.
5. Links
Die Firma Zürich Tourismus ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Webseiten oder Apps Dritter weder verantwortlich, noch haftbar. Zürich Tourismus hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Webseiten und Apps keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Webseiten erfolgt auf Risiko der Kundschaft.
6. Untersagung automatisierter Anfragen
Nutzenden ist es untersagt, automatische Systeme, Mechanismen, Skripte, Software und/oder anderweitige Verfahren einzusetzen, die automatisiert Anfragen an die Server von Zürich Tourismus richten.
7. Open Data
Zürich Tourismus bietet ein Open Data Portal an. Dadurch erhalten Nutzende Zugriff auf öffentlich zugängliche Datensätze zu Sehenswürdigkeiten, Ausflugszielen, Gastronomiebetrieben und Unterkünften in Zürich und der umliegenden Region. Für die Nutzung von Open Data gelten die jeweils auf dem Open Data Portal transparent gemachten Lizenz-Bedingungen. Zürich Tourismus schliesst in Bezug auf die Nutzung des Open Data Portals sowie die Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten jede Haftung für direkte und indirekte Schäden durch die Datennutzung aus. Ferner übernimmt Zürich Tourismus keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der veröffentlichten Daten.
III. Zürich Tourismus als Veranstalter:in / Anbieter:in
1. Zürich Tourismus als Veranstalter:in
Tritt Zürich Tourismus selber als Veranstalter:in von Stadtführungen, als Herausgeber:in der eigenen Zürich Card oder allfälligen weiteren Angeboten auf, kommt der Vertrag zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft wie nachfolgend beschrieben zustande.
2. Zustandekommen des Vertrages mit Zürich Tourismus
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf der Webseite oder der App von Zürich Tourismus stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Einladung zur Offertstellung). Ein verbindliches Angebot wird erst dann ausgelöst, wenn die Kundschaft sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme der AGB und allfälliger Stornobedingungen bestätigt und den Button «zahlungspflichtig buchen» angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann die Kundschaft Produkte und Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die angegebenen Daten jederzeit ändern. Das Absenden der Bestellung gilt als ein Angebot der Kundschaft zum Abschluss eines Vertrags. Der Eingang der Bestellung wird der Kundschaft in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Zürich Tourismus eingegangen ist (Empfangsbestätigung). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Zürich Tourismus das Angebot der Kundschaft annimmt und die Bestellung ausdrücklich bestätigt (Bestellbestätigung).
Hat die Kundschaft telefonisch, schriftlich oder per E-Mail lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die Antwort von Zürich Tourismus das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme der Offerte durch die Kundschaft zustande.
3. Vertragserfüllung und Annullierung
Zürich Tourismus verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen. Wird die Vertragserfüllung aus Gründen, welche Zürich Tourismus allein zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch Zürich Tourismus annulliert, werden von der Kundschaft bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls noch offene Forderungen von Zürich Tourismus gegenüber der Kundschaft aus der annullierten Buchung werden storniert. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragserfüllung aus Gründen, welche Zürich Tourismus nicht zu vertreten hat, unmöglich, resp. durch Zürich Tourismus annulliert wird, und die Kundschaft nachweist, dass auch sie kein Verschulden trifft. Falls die Kundschaft eine Leistung annulliert, sind die jeweiligen Stornobedingungen von Zürich Tourismus und/oder der Transportunternehmen massgeblich. Die Stornobedingungen werden der Kundschaft anlässlich des Bestellvorgangs zur Kenntnis gebracht und werden durch die Bestellung Bestandteil des Vertrags.
Die Zürich Card kann zudem an jedem Bahnschalter der SBB zurückgegeben werden, sofern die Zürich Card noch nicht genutzt wurde oder der Gültigkeitszeitraum noch nicht begonnen hat. Für die Erstattung an einem Bahnschalter kann eine Gebühr erhoben werden.
4. Haftung von Zürich Tourismus
Zürich Tourismus haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen Zürich Tourismus als Veranstalter:in auftritt, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Zürich Tourismus haftet in keinem Fall für Selbstverschulden der Kundschaft und für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU haben, haftet Zürich Tourismus in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen der Verein als Veranstalter auftritt, unbeschränkt für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von Zürich Tourismus oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach anwendbaren zwingenden Haftungstatbeständen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Zürich Tourismus der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmässig vertrauen darf. Zürich Tourismus haften nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten und auch dann nicht, wenn der Schaden der Kundschaft durch diese selbst oder durch Dritte herbeigeführt wurde, deren Verschulden Zürich Tourismus nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat.
Die Kundschaft ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch Zürich Tourismus durchgeführt werden, alleine verantwortlich.
IV. Vermittlung von Leistungen Dritter
1. Dritte als Veranstaltende und Vertragspartner:innen der Kundschaft
Vermittelt Zürich Tourismus Leistungen Dritter (z.B. Hotelreservierungen, etc.), indem Zürich Tourismus auf der eigenen Webseite entsprechende Angebote Dritter publiziert oder über das Convention Bureau vermittelt, kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung Dritter zwischen der Kundschaft und entsprechenden Drittveranstalter:innen zustande. Zürich Tourismus wird nicht Vertragspartei. Diese Leistungen unterliegen folglich den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten. Nebst den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten gelten auch deren AGB, sofern es um die Nutzung der Webseiten oder der Apps an sich sowie um den Abschluss des Vertrages mit Dritten über die Webseiten oder die Apps geht. Die Kundschaft unterliegt daher in dieser Konstellation sowohl den allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter als auch deren AGB. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Dokumenten gehen betreffend den Kaufvertrag zwischen der Kundschaft und Dritten an sich die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten vor.
2. Zustandekommen eines Vertrages mit Dritten
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen Dritter auf den Webseiten oder Apps von Zürich Tourismus stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Einladung zur Offertstellung). Ein verbindliches Angebot wird erst dann ausgelöst, wenn die Kundschaft sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme dieser AGB bestätigt und den Button «zahlungspflichtig buchen» angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann die Kundschaft Produkte und Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die angegebenen Daten jederzeit ändern. Das Absenden der Bestellung gilt als ein Angebot der Kundschaft an Dritte zum Abschluss eines Vertrags. Der Eingang der Bestellung wird der Kundschaft in der Folge bestätigt (durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Zürich Tourismus als Vermittler:in eingegangen ist (Empfangsbestätigung). Der Vertrag mit Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot der Kundschaft durch die:den Dritte:n oder in deren:dessen Namen durch Zürich Tourismus angenommen und die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird (Bestellbestätigung).
Hat die Kundschaft telefonisch, schriftlich oder per E-Mail lediglich eine unverbindliche Offertanfrage übermittelt, stellt die eingehende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit der:dem Dritten dar. Der Vertrag mit der:dem Dritten kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme durch die Kundschaft zustande.
3. Vertragserfüllung und Annullierung
Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich die:der Dritte als Vertragspartner der Kundschaft zuständig. Massgeblich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten. Zürich Tourismus leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch Dritte. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an die:en Dritte:n zu richten.
Massgeblich sind, soweit vorhanden, die Stornierungsbedingungen der:des Dritten, welche von der Kundschaft bei der Anfrage oder der Bestellung akzeptiert wurden.
4. Haftungsausschluss
Zürich Tourismus haftet nicht für Schäden, welche der Kundschaft im Zusammenhang mit der Leistung Dritter entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind an die:den Dritte:n zu richten. Es gelten hierbei u.a. die entsprechenden Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten.
V. Zahlungsbedingungen und Preise
Mangels einer anderslautenden, schriftlichen Vereinbarung der Parteien im Einzelfall können ausgewählte Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie vor-Ort-Barzahlungen akzeptiert werden.
Sofern die Kundschaft mit Debit- oder Kreditkarte zahlt, übermittelt sie Zürich Tourismus mit Abgabe der Bestellung gleichzeitig die Kartendaten. Nach Nachweis einer Legitimation als rechtmässig inhabende Person der Karte fordert Zürich Tourismus unmittelbar nach der Bestellung das Kartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kredit- bzw. Debitkarten-Unternehmen automatisch durchgeführt und die Karte belastet. Zürich Tourismus behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken CHF inklusive gesetzliche MWST. Bei Barzahlungen vor Ort können auch Euros zum jeweils aktuellen Tageskurswert des Preises in CHF akzeptiert werden. Ein Recht der Kundschaft auf Zahlung in EUR besteht indes nicht. Zuzüglich zu den angegebenen Preisen können noch Versandkosten hinzukommen. Die Kundschaft wird im Rahmen des Bestellablaufs gesondert über die Versandkosten informiert.
VI. Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte
Alle Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, und Patentrechte) an Inhalten dieser Webseite bleiben vorbehalten. Eigentümer:in der geschützten Elemente sind entweder Zürich Tourismus oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch Zürich Tourismus zugestimmt haben. Den Besuchenden der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseiten, der Apps oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten.
Die Inhalte und sämtliche Elemente auf der Website dürfen nur heruntergeladen oder ausgedruckt werden, sofern weder Copyright-Vermerke oder andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden und sofern eine Quellenangabe erfolgt. Zürich Tourismus behält sich sämtliche Rechte ausdrücklich vor.
Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren oder Benutzen der Webseiten oder der Apps für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zürich Tourismus und ohne vollständige Quellenangabe untersagt. Für das Open Data Portal von Zürich Tourismus gelten die dort aufgeführten Lizenzbedingungen.
VII. Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten durch Zürich Tourismus ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB und die Kundschaft erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben und ist damit einverstanden. Die Datenschutzerklärung ist unter Datenschutzbestimmungen abrufbar.
VIII. Gemeinsame Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.
2. Anpassung AGB
Zürich Tourismus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf dieser Webseite oder in der App publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.
3. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU haben, gelten daneben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates. Vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen Zürich Tourismus und der Kundschaft die Gerichte am Sitz von Zürich Tourismus zuständig. Für Verbrauchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als der Schweiz haben, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Version Nr. 3, 30.03.2020